Mittwoch, 29. August 2012

Aufteilung der verschiedenen Pflegestufen

Pflegebedürftige haben oft Anspruch auf ganz unterschiedliche Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen sie jedoch zunächst in einer Pflegestufe eingeordnet werden. Insgesamt gibt es drei Stufen, bei denen die Bedürftigkeit immer weiter zunimmt; außerdem gibt es die sogenannte Pflegestufe 0, die für Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen wie Demenz eingeführt wurde. Die Einordnung in einer Pflegestufe geschieht durch einen medizinischen Gutachter, der im Auftrag der Krankenkasse arbeitet.